Betriebsvermögensrechner

Kostenlos · ohne Anmeldung · DSGVO-konform

Vermögensrechner für Unternehmen: Betriebsvermögen berechnen und Vermögen aufbauen

Manuel Brand – Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO, Entwickler des Vermögensrechners

Mit dem kostenlosen Vermögensrechner von Hofibe ermitteln Sie in wenigen Sekunden, wie viel Ihres Betriebsvermögens – also Ihrer liquiden Mittel – nach Abzug einer Sicherheitsreserve als anlagefähiger Überschuss zur Verfügung steht. So schaffen Sie eine solide Grundlage, um systematisch Vermögen aufzubauen, statt Kapital unverzinst auf dem Geschäftskonto liegen zu lassen. Wichtig: „Betriebsvermögen“ wird hier im Sinne von liquiden Mitteln verwendet – nicht im steuerrechtlichen Sinn (mehr dazu weiter unten). Entwickelt von Manuel Brand, unabhängigem Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO – provisionsfrei und ohne Produktverkauf.

+49 (0)155 63521313 anfrage@hofibe.de WhatsApp schreiben: +49 (0)155 63521313 (öffnet in neuem Tab)

Zollernstraße 9, 72664 Kohlberg

Bürozeiten
Montag
08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 – 17:00 Uhr
Freitag
08:00 – 19:00 Uhr
Samstag
09:00 – 12:00 Uhr
Sonntag
Geschlossen
4 Mandantenstimmen – alle 5 / 5 Sternen – zu den Mandantenstimmen springen
Auf den Punkt gebracht

Vermögensrechner kurz erklärt

Ob „Betriebsvermögen“ für Sie liquide Mittel oder eine steuerliche Zuordnungsfrage bedeutet, hängt vom Kontext ab. Dieser Rechner und diese Seite behandeln die geldanlage-bezogene Bedeutung – also die Frage, wie viel Ihres Vermögens Sie tatsächlich anlegen könnten, ohne Ihre Liquidität zu gefährden.

  • Was: anlagefähigen Überschuss aus Ihrem Betriebsvermögen kostenlos berechnen.
  • Für wen: Unternehmer, Geschäftsführer und Selbstständige, die Vermögen systematisch aufbauen möchten.
  • Formel: Liquide Mittel − Sicherheitsreserve − geplante Ausgaben = anlagefähiger Überschuss.
  • Keine Aufteilungsvorschläge: der Rechner ermittelt nur einen Euro-Betrag, keine Anlageklassen-Empfehlung.
  • Kosten: vollständig kostenlos, keine Anmeldung, keine Datenspeicherung.
Key Facts

Was der Vermögensrechner für Sie leistet

Ein Werkzeug für die zentrale Frage vor jedem Vermögensaufbau: Wie viel kann ich überhaupt anlegen, ohne meine Liquidität zu gefährden?

  • Sicherheitsreserve ermitteln Monatliche Fixkosten × gewünschter Puffer – als Orientierungswert für Ihre Liquiditätsreserve.
  • Anlagefähigen Überschuss berechnen Liquide Mittel minus Reserve minus geplante Ausgaben – als Betrag, kein Aufteilungsvorschlag.
  • Liquiditätsstufen visualisieren Reserve, gebundene Mittel und Überschuss auf einen Blick als Balkenübersicht.
  • Kaufkraftvergleich inklusive Zeigt, was der Überschuss unverzinst auf dem Geschäftskonto durch Inflation verlieren würde.
  • 100 % kostenlos Keine Anmeldung, keine versteckten Kosten, keine Kontaktdaten erforderlich.
  • Entwickelt von einem Honorarberater Konzipiert von Manuel Brand, zugelassener Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO.
Jetzt kostenlos berechnen

Vermögensrechner: Anlagefähigen Überschuss berechnen

Tragen Sie Ihre liquiden Mittel, monatlichen Fixkosten, den gewünschten Sicherheitspuffer und geplante Ausgaben ein – der Vermögensrechner berechnet sofort Ihre empfohlene Sicherheitsreserve und den anlagefähigen Überschuss, inklusive Kaufkraftvergleich.

Betriebsvermögensrechner für Unternehmen

Ermittelt, wie viel Ihrer liquiden Mittel rechnerisch als anlagefähiger Überschuss zur Verfügung steht – nach Abzug einer empfohlenen Sicherheitsreserve und bereits fest eingeplanter Ausgaben. Der Rechner macht bewusst KEINE Aufteilungs- oder Anlageempfehlung, sondern ermittelt ausschließlich einen Euro-Betrag als Ausgangspunkt für Ihre eigene Planung.

Bankguthaben + Kassenbestand
Miete, Personal, laufende Betriebsausgaben
Häufig genannte Faustregel: 3–6 Monatsausgaben
Z. B. Steuerzahlungen, Investitionen, Anschaffungen
Für den Kaufkraftvergleich unten

Liquiditätsstufen (anteilig an Ihren liquiden Mitteln)

Empfohlene Sicherheitsreserve
Gebundene Mittel (geplante Ausgaben)
Anlagefähiger Überschuss

Öffnet ggf. die ETF-Sparplanrechner-Seite mit bereits eingetragenem Startkapital.

Die Sicherheitsreserve ergibt sich aus monatlichen Fixkosten × gewählter Puffer-Monate – eine verbreitete Faustregel, keine branchenspezifische oder individuell geprüfte Empfehlung. „Geplante Ausgaben“ ist ein reines Eingabefeld für bereits bekannte, bevorstehende Zahlungen (z. B. Steuervorauszahlungen) – der Rechner prüft oder berechnet diese Beträge nicht selbst.

Sie möchten Ihre Liquiditätsplanung mit einem unabhängigen, honorarbasierten Berater besprechen? Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch – provisionsfrei und produktunabhängig nach § 34h GewO.

Passend zum Ergebnis: Eigenkapitalrechner öffnen → · ETF-Sparplanrechner öffnen → (Ihr Überschuss lässt sich per Klick direkt als Startkapital übernehmen)

Wichtige Begriffsklärung

Betriebsvermögen: Definition und zwei Bedeutungen im Überblick

Betriebsvermögen-Definition kurz gefasst: Der Begriff Betriebsvermögen wird in zwei unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet – eine Verwechslung führt schnell zu falschen Erwartungen. Diese Seite und der eingebundene Rechner behandeln bewusst nur die erste, geldanlage- bezogene Bedeutung.

1. Liquiditätsbezogen (dieser Rechner)

Betriebsvermögen im Sinne der liquiden Mittel/des Finanzanlagevermögens eines Unternehmens – also Bankguthaben und Kassenbestand, aus denen sich ein anlagefähiger Überschuss ergeben kann. Beispiel: Ein Unternehmen mit 150.000 € Bankguthaben, 15.000 € monatlichen Fixkosten und 6 Monaten Sicherheitspuffer hat 60.000 € als Reserve gebunden – der Rest ist potenziell anlagefähig.

2. Steuerrechtlich (Steuerberater)

Im Einkommensteuerrecht bezeichnet Betriebsvermögen, welche Wirtschaftsgüter (z. B. ein Firmenwagen, ein Gebäude oder ein häusliches Arbeitszimmer) einem Betrieb bzw. Einzelunternehmen steuerlich zugeordnet werden (notwendiges/gewillkürtes Betriebsvermögen) und ist Grundlage des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4/5 EStG zur Gewinnermittlung. Diese Fragen sind Steuerrecht – wir nennen hier bewusst keine Einzelheiten, da wir als Honorar-Finanzanlage- berater nach § 34h GewO keine Steuerberatung erbringen dürfen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Steuerberater.

Betriebsvermögen vs. Privatvermögen

In beiden Bedeutungen gilt: Betriebsvermögen ist vom Privatvermögen des Inhabers getrennt zu betrachten. Liquiditäts- seitig heißt das: Nur tatsächlich dem Unternehmen zugeordnetes Kapital sollte hier eingetragen werden, nicht Ihr privates Vermögen.

Suchen Sie speziell nach der steuerlichen Bedeutung (z. B. „notwendiges Betriebsvermögen Pkw“, „Betriebsvermögen Gebäude/Arbeitszimmer“ oder „Betriebsvermögensvergleich Bilanz“)? Diese Fragen beantwortet Ihnen verbindlich nur Ihr Steuerberater – siehe auch unsere FAQ weiter unten.

So funktioniert die Berechnung

Betriebsvermögen berechnen und ermitteln (liquiditätsbezogen)

Um Ihr anlagefähiges Betriebsvermögen zu berechnen bzw. zu ermitteln, benötigen Sie drei Angaben: Ihre liquiden Mittel insgesamt, Ihre monatlichen Fixkosten (für die Sicherheitsreserve) und bereits fest eingeplante Ausgaben der nächsten 12 Monate.

Formel: Anlagefähiger Überschuss = Liquide Mittel − (Fixkosten × Puffer-Monate) − geplante Ausgaben

Beispiel: 150.000 € liquide Mittel, 15.000 € monatliche Fixkosten, 6 Monate Sicherheitspuffer (= 90.000 € Reserve) und 20.000 € geplante Ausgaben ergeben einen anlagefähigen Überschuss von 40.000 €.

Reicht das liquide Vermögen nicht aus, um sowohl Reserve als auch geplante Ausgaben zu decken, weist der Rechner automatisch auf den Fehlbetrag hin – vor einer Anlage sollte dann zunächst die Liquiditätsbasis gesichert werden.

Kapital stärken

Vermögen aufbauen: strategischer Kapitalaufbau für Unternehmen

Steht der anlagefähige Überschuss einmal fest, stellt sich die nächste Frage: Wie lässt sich damit systematisch Vermögen aufbauen? Statt Kapital unverzinst auf dem Geschäftskonto liegen zu lassen, kann ein planmäßiger, disziplinierter Aufbau – etwa über einen ETF-Sparplan – langfristig sinnvoller sein.

Wie sich Ihr anlagefähiger Überschuss als Startkapital über mehrere Jahre entwickeln könnte – mit pessimistischem, erwartetem und optimistischem Szenario –, zeigt der ETF-Sparplanrechner. Wie sich zusätzlicher Vermögensaufbau auf Ihre Eigenkapitalquote und -rendite auswirken könnte, zeigt der Eigenkapitalrechner.

Manuel Brand – Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO
Manuel BrandHonorar-Finanzanlagenberater § 34h GewO
Wer steckt dahinter?

Entwickelt von einem unabhängigen Honorarberater

Der Vermögensrechner wurde von Manuel Brand entwickelt – zugelassener Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO (Reg.-Nr. D-H-175-NZFX-38, Aufsichtsbehörde: IHK Reutlingen). Als honorarbasierter, provisionsfreier Berater ermittelt der Rechner bewusst nur einen Euro-Betrag – keine Aufteilungs- oder Produktempfehlung.

Honorarbasiert

Vergütung ausschließlich durch den Mandanten – keine Provisionen von Banken oder Fondsanbietern.

Keine Allokationsvorschläge

Der Vermögensrechner nennt bewusst keine Anlageklassen-Aufteilung – nur den anlagefähigen Betrag als Ausgangspunkt.

Reguliert & registriert

Zulassung nach § 34h GewO, eingetragen im DIHK-Vermittlerregister, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz.

In drei Schritten

So nutzen Sie den Vermögensrechner

  1. Zahlen bereithalten

    Liquide Mittel, monatliche Fixkosten und bereits geplante Ausgaben der nächsten 12 Monate.

  2. Rechner ausfüllen

    Sicherheitsreserve und anlagefähiger Überschuss erscheinen sofort, inklusive Liquiditätsstufen-Übersicht.

  3. Weiter planen (optional)

    Überschuss direkt in den ETF-Sparplanrechner übernehmen oder im kostenlosen Erstgespräch besprechen.

Mandantenstimmen

Das sagen Mandanten über Manuel Brand

Echte Erfahrungen von Mandanten, die eine unabhängige, provisionsfreie Honorarberatung bei Manuel Brand erlebt haben.

5,0
★★★★★ 4 Bewertungen  ·  Ø 5 / 5 Sternen

Quelle: Google Business-Profil (öffnet in neuem Tab)

„Die Beratung bei Herr Brand war echt super! Er hat sich richtig viel Zeit genommen, um meine Wünsche zu verstehen und eine Strategie zu entwickeln, die perfekt zu mir passt – kann ich nur empfehlen!“

– Peter Fuhrmann· Google

„Besonders die Honorarberatung hat mich absolut überzeugt – keine versteckten Kosten, und das Beste: Ich werde auf Dauer richtig viel Geld sparen! Er nimmt sich Zeit, hört genau zu und geht individuell auf meine Bedürfnisse ein. Ich fühle mich bestens aufgehoben und gut beraten.“

– Finn Haug· Google

„Für mich als Laien hat Herr Brand es geschafft, mir meine Finanzen verständlich zu erklären. Bei der Wahl der Geldanlage merkt man sofort, dass er nichts verkaufen will und nur das empfiehlt, was gut ist UND worin ich mich wohlfühle. Seine unkonventionelle Honorarberatung ist eine tolle Abwechslung im Vergleich zu herkömmlichen Angeboten.“

– Lukas Iffländer· Google

„Als Selbstständiger möchte ich meine Gewinne nicht einfach auf der Bank liegen lassen, wo sie durch die Inflation an Wert verlieren. Die Beratung war hervorragend – ich fühle mich optimal aufgestellt und habe endlich das gute Gefühl, mein Geld sinnvoll für die Zukunft arbeiten zu lassen. Klare Empfehlung!“

– René Bußkamp· Google

Ihre Liquiditäts- und Vermögensplanung besprechen?

Lernen Sie die unabhängige Honorar-Finanzberatung von Manuel Brand in einem kostenlosen Erstgespräch per Videocall kennen – unverbindlich und provisionsfrei.

Häufige Fragen

FAQ zum Vermögensrechner

Was ist ein Vermögensrechner?

Ein Vermögensrechner ist ein Online-Tool, das aus Ihren liquiden Mitteln, laufenden Kosten und geplanten Ausgaben ermittelt, wie viel Kapital tatsächlich anlagefähig ist – ohne Ihre Liquiditätsreserve anzutasten. Der Vermögensrechner auf dieser Seite macht bewusst keine Aufteilungs- oder Anlageempfehlung, sondern liefert nur einen Euro-Betrag.

Was bedeutet „Betriebsvermögen“ – und welche Bedeutung nutzt dieser Rechner?

Betriebsvermögen hat zwei Bedeutungen: liquide Mittel/ Finanzanlagevermögen (das, was dieser Rechner behandelt) und die steuerrechtliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betrieb (notwendiges/gewillkürtes Betriebsvermögen nach EStG). Für Letzteres ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Wie berechne bzw. ermittle ich mein Betriebsvermögen?

Liquiditätsbezogen berechnet sich der anlagefähige Überschuss als: Liquide Mittel − (Fixkosten × Puffer-Monate) − geplante Ausgaben. Der Vermögensrechner übernimmt diese Berechnung automatisch und zeigt eine Liquiditätsstufen-Übersicht.

Was ist ein Beispiel für Betriebsvermögen?

Liquiditätsbezogen: Bankguthaben und Kassenbestand eines Unternehmens, z. B. 150.000 € auf dem Geschäftskonto. Steuerrechtlich: z. B. ein überwiegend betrieblich genutzter Firmenwagen oder ein Bürogebäude, das dem Betrieb zugeordnet wird – dazu berät Sie verbindlich Ihr Steuerberater.

Wie hängt Betriebsvermögen mit der Bilanz zusammen?

Liquide Mittel erscheinen als Aktivposten in der Bilanz. Der sogenannte Betriebsvermögensvergleich nach § 4/5 EStG ist dagegen eine steuerliche Gewinnermittlungsmethode, bei der das Betriebsvermögen am Ende zweier Wirtschaftsjahre verglichen wird – das ist Steuerrecht und wird von diesem Rechner nicht abgebildet.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen?

Betriebsvermögen ist dem Unternehmen zugeordnet, Privat- vermögen dem Inhaber persönlich. Liquiditätsseitig sollten im Vermögensrechner nur tatsächlich dem Unternehmen zugeordnete liquide Mittel eingetragen werden. Die steuerliche Abgrenzung im Einzelfall (z. B. bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern) klärt Ihr Steuerberater.

Zählt mein Firmenwagen, ein Gebäude oder mein Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen?

Das ist eine rein steuerrechtliche Frage (notwendiges bzw. gewillkürtes Betriebsvermögen nach EStG, abhängig u. a. vom Nutzungsanteil). Als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO dürfen und können wir hierzu keine verbindliche Aussage treffen – bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Was ist der Betriebsvermögensvergleich (Bilanz)?

Der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG ist eine Methode zur steuerlichen Gewinnermittlung, bei der das Betriebsvermögen am Ende zweier Wirtschaftsjahre verglichen wird. Diese bilanzielle Fragestellung ist Steuerrecht und liegt außerhalb dessen, was dieser Rechner oder ein Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO abdeckt.

Wie kann ich als Unternehmer mein Vermögen aufbauen?

Ausgangspunkt ist der anlagefähige Überschuss – also das Kapital, das nach Sicherheitsreserve und geplanten Ausgaben übrig bleibt. Von dort aus lässt sich planmäßiger Vermögensaufbau simulieren, z. B. über den ETF-Sparplanrechner.

Ist der Vermögensrechner kostenlos und werden meine Daten gespeichert?

Ja, der Vermögensrechner ist vollständig kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser – es werden keine eingegebenen Zahlen an unseren Server oder Dritte übertragen, gespeichert oder protokolliert.

Macht der Vermögensrechner Aufteilungs- oder Anlageempfehlungen?

Nein. Der Vermögensrechner ermittelt bewusst ausschließlich einen Euro-Betrag (den anlagefähigen Überschuss) – keine Empfehlung zur Aufteilung auf bestimmte Anlageklassen oder Produkte.

Ersetzt der Vermögensrechner eine Steuerberatung oder Bilanzanalyse?

Nein. Der Vermögensrechner ist eine unverbindliche, rein informative Liquiditäts-Modellrechnung und ersetzt keine individuelle Cashflow-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für steuerliche Fragen (u. a. zur steuerrechtlichen Bedeutung von Betriebsvermögen) wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Für wen eignet sich der Vermögensrechner?

Für Unternehmer, Geschäftsführer und Selbstständige, die vor einer Anlageentscheidung zunächst wissen möchten, wie viel ihrer liquiden Mittel überhaupt zur Verfügung steht – unabhängig von Rechtsform oder Branche.

Hinweis: Diese Seite und der Vermögensrechner stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich im persönlichen Gespräch.

Rechtliche Hinweise

Keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung: Der Vermögensrechner und die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Anlagevermittlung, Rechts- oder Steuerberatung im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften dar. Sie ersetzen keine individuelle, auf Ihre persönliche oder betriebliche Situation zugeschnittene Beratung.

Begriffsklärung „Betriebsvermögen“: Diese Seite und der Vermögensrechner verwenden „Betriebsvermögen“ ausschließlich im Sinne von liquiden Mitteln/ Finanzanlagevermögen – NICHT im steuerrechtlichen Sinn (Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum notwendigen/gewillkürten Betriebsvermögen, Betriebsvermögensvergleich nach § 4/5 EStG). Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Unverbindliche Modellrechnung: Die Ergebnisse des Vermögensrechners beruhen ausschließlich auf Ihren eigenen Eingaben; eine inhaltliche Prüfung dieser Werte durch uns findet nicht statt. Der Rechner macht bewusst keine Aufteilungs- oder Anlageklassen-Empfehlung. Die Nutzung des Rechners begründet für sich genommen kein Beratungsverhältnis und keinen Beratungsvertrag.

Erlaubnis und Aufsicht

Die Tätigkeit erfolgt als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h der Gewerbeordnung (GewO). Es werden ausschließlich Honorare vom Auftraggeber vereinnahmt; Provisionen, Zuwendungen oder sonstige Vorteile von Produktanbietern werden nicht angenommen. Die Beratung beschränkt sich auf die nach § 34h GewO in Verbindung mit der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zulässigen Finanzanlagen (u. a. offene Investmentvermögen) – keine Kreditvermittlung, keine Versicherungsvermittlung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Erlaubnis nach § 34h GewO wurde erteilt durch: Bürgermeisteramt Kohlberg, Metzingerstraße 1, 72664 Kohlberg. Angaben zu Registereintrag, zuständiger Aufsichts- bzw. Registerbehörde und der Berufshaftpflichtversicherung finden Sie im Impressum.

Risikohinweis

Jede Geldanlage ist mit Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals verbunden. Frühere Wertentwicklungen sowie Beispiele oder Berechnungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse und stellen keine Garantie oder Zusicherung einer bestimmten Entwicklung dar.

Steuerliche Aspekte

Aussagen zu steuerlichen Auswirkungen sind allgemeiner Natur und ohne Gewähr. Die steuerliche Behandlung – einschließlich der Frage, ob und in welchem Umfang Wirtschaftsgüter zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen zählen – hängt von den persönlichen bzw. betrieblichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterliegen. Eine steuerliche Beratung ist gesetzlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten und wird nicht erbracht. Wenden Sie sich hierfür an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Datenschutz (DSGVO)

Sämtliche Berechnungen des Vermögensrechners laufen ausschließlich client-seitig in Ihrem Browser. Es findet kein AJAX- oder Server-Aufruf statt; eingegebene Zahlen werden nicht übertragen, gespeichert oder protokolliert. Die optionale Übergabe des Ergebnisses an den ETF-Sparplanrechner erfolgt per URL-Parameter bzw. ersatzweise über sessionStorage im Browser – ebenfalls ohne Server- oder Drittübertragung.

Haftung für Inhalte und Aktualität

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird jedoch keine Gewähr übernommen. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder des Vermögensrechners entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Externe Verweise

Für Inhalte verlinkter externer Websites ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar.

Es gelten ergänzend die Angaben im Impressum und in der Datenschutzerklärung. Stand: Juli 2026.

Nav