Rentenlückenrechner
Dieser Rentenlückenrechner zeigt Ihnen in wenigen Minuten, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand monatlich fehlt – nach Inflation, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen.
Monatliche Rentenlücke bei Rentenbeginn
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Deckungsgrad Ihres Ziels
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Netto-Renten bei Rentenbeginn–
Davon Kaufkraft in heutigem Geld–
Jahre bis zum Rentenbeginn–
Rentenlückenrechner: Was Ihr Ergebnis wirklich bedeutet
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem Geld, das Sie im Ruhestand monatlich brauchen, und dem Geld, das nach allen Abzügen tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt. Genau diese Differenz berechnet dieser Rentenlückenrechner. Entscheidend ist dabei der Blick auf das Netto: Von der Bruttorente gehen Einkommensteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Ebenso wichtig ist die Kaufkraft. Ein Ziel von 3.500 Euro netto ist heute etwas anderes als in zwanzig Jahren. Der Rechner schreibt Ihr Ziel deshalb mit der von Ihnen angenommenen Inflation fort und weist zusätzlich aus, wie viel Ihre künftigen Netto-Renten in heutigem Geld wert sind. So vergleichen Sie Äpfel mit Äpfeln statt nominale Zahlen mit Ihrem heutigen Lebensgefühl.
Wie der Rentenlückenrechner Ihre Versorgungslücke ermittelt
Schritt 1: Renten auf den Rentenbeginn hochrechnen
Ihre gesetzliche Rente wächst mit der von Ihnen angenommenen jährlichen Rentenanpassung. Die Betriebsrente steigt nur dann, wenn Sie die Dynamik aktivieren. Private Renten aus klassischen Verträgen sind in der Regel nominal fest vereinbart und bleiben deshalb konstant.
Schritt 2: Steuern auf die Renten berechnen
Von der gesetzlichen Rente ist nur der Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns richtet. Betriebsrenten aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind voll steuerpflichtig. Private Leibrenten werden lediglich mit dem Ertragsanteil erfasst. Aus der Summe ergibt sich das zu versteuernde Einkommen, auf das der Rechner den Einkommensteuertarif anwendet.
Schritt 3: Kranken- und Pflegeversicherung abziehen
In der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner tragen Sie den halben allgemeinen Beitragssatz und den halben Zusatzbeitrag auf die gesetzliche Rente. Für Betriebsrenten gilt dagegen der volle Beitragssatz – allerdings erst oberhalb eines monatlichen Freibetrags. Die Pflegeversicherung zahlen Rentnerinnen und Rentner vollständig selbst. Sind Sie privat versichert, rechnet das Tool mit Ihrem Beitrag abzüglich des gesetzlichen Zuschusses.
Schritt 4: Ziel und Renten vergleichen
Zum Schluss stellt der Rentenlückenrechner Ihr inflationsbereinigtes Ziel den verbleibenden Netto-Renten gegenüber. Das Ergebnis ist Ihre monatliche Rentenlücke sowie der Deckungsgrad, also der Anteil Ihres Ziels, den die vorhandenen Bausteine bereits abdecken.
Diese fünf Faktoren entscheiden über Ihre Rentenlücke
- Inflation: Schon ein Unterschied von 0,5 Prozentpunkten verändert das Ziel über zwanzig Jahre spürbar.
- Zeit bis zum Rentenbeginn: Je länger der Zeitraum, desto stärker wirkt der Zinseszins – in beide Richtungen.
- Steuerlicher Besteuerungsanteil: Wer später in Rente geht, versteuert einen höheren Anteil der gesetzlichen Rente.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge auf Betriebsrenten werden regelmäßig unterschätzt.
- Lebenserwartung und Entnahmedauer: Wer länger lebt, braucht länger Kapital – deshalb ist die Entnahmedauer im Sparplan frei einstellbar.
Häufige Fragen zum Rentenlückenrechner
Wie genau ist ein Rentenlückenrechner?
Ein Rentenlückenrechner ist so genau wie seine Annahmen. Steuertarif, Beitragssätze und Besteuerungsanteile sind gesetzlich festgelegt und werden hier korrekt abgebildet. Inflation, Rentenanpassung und Rendite sind dagegen Schätzungen. Rechnen Sie das Ergebnis deshalb immer in mehreren Varianten durch – etwa mit 1,5 %, 2 % und 3 % Inflation.
Welche Werte trage ich für die gesetzliche Rente ein?
Nehmen Sie den heutigen Stand aus Ihrer jährlichen Renteninformation, also den Betrag, den Sie bei gleichbleibender Beitragszahlung erreichen würden. Die Hochrechnung auf den Rentenbeginn übernimmt der Rechner über die von Ihnen gewählte Rentenanpassung.
Warum ist meine Netto-Rente niedriger als die Bruttorente?
Weil Renten in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig sind und weil auf gesetzliche Renten sowie Betriebsrenten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Bei Betriebsrenten ist die Belastung besonders hoch, da hier der volle Beitragssatz gilt.
Was bedeutet der Deckungsgrad?
Der Deckungsgrad gibt an, welchen Anteil Ihres inflationsbereinigten Ziels die vorhandenen Netto-Renten abdecken. 100 % bedeutet: Ihr Ziel ist rechnerisch erreicht. 70 % bedeutet: Es fehlen 30 % Ihres Wunschbetrags.
Ersetzt der Rechner eine Beratung?
Nein. Der Rentenlückenrechner ist ein Orientierungswerkzeug. Er berücksichtigt weder Ihre vollständige Einkommenssituation noch Ihre Verträge, Ihre Steuermerkmale oder Ihre Lebensplanung. Für eine belastbare Einschätzung sind eine individuelle Beratung und bei Steuerfragen eine steuerberatende Person zuständig.
Weiterführende Information zur Altersvorsorge
Wenn Sie Ihre Ergebnisse einordnen möchten, lohnt der Blick in die neutralen Informationen des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort finden Sie Grundlagen zum Drei-Säulen-Modell, zur Renteninformation und zu den Wegen, eine Versorgungslücke zu schließen: Deutsche Rentenversicherung – Möglichkeiten der Altersvorsorge (öffnet in einem neuen Tab).
Rechtliche Hinweise zum Rentenlückenrechner
Vollständige rechtliche Hinweise, Annahmen und Haftungsausschluss
1. Zweck und Charakter des Rechners
Der Rentenlückenrechner ist ein allgemein zugängliches, automatisiertes Informations- und Simulationswerkzeug. Er richtet sich an alle Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen, berücksichtigt keine persönlichen Verhältnisse, Kenntnisse, Erfahrungen, Anlageziele oder Risikotragfähigkeit und enthält daher keine auf eine bestimmte Person zugeschnittene Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsrechts.
2. Keine Steuer- und keine Rechtsberatung
Die steuerlichen Berechnungen bilden allgemeine gesetzliche Regeln vereinfacht ab. Sie ersetzen keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Für die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine steuerberatende Person, für rechtliche Fragen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
3. Rechtsstand der verwendeten Werte
Die Berechnung verwendet den Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a Abs. 1 EStG (Grundfreibetrag 12.348 Euro), den Solidaritätszuschlag nach dem Solidaritätszuschlaggesetz 1995 mit einer Freigrenze von 20.350 Euro bei Einzel- und 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung, den Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente nach § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG, den Ertragsanteil privater Leibrenten nach derselben Vorschrift sowie einen monatlichen Freibetrag für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Krankenversicherung von 197,75 Euro. Gesetzliche Änderungen, geänderte Beitragssätze, Rechengrößen oder Rechtsprechung können das Ergebnis verändern. Eine laufende Aktualisierung wird angestrebt, aber nicht rechtsverbindlich zugesichert.
4. Bewusst nicht berücksichtigte Größen
- weitere Einkünfte (Arbeitslohn, Mieten, Kapitalerträge, ausländische Einkünfte) und der Progressionsvorbehalt,
- Altersentlastungsbetrag, außergewöhnliche Belastungen, Spenden und weitere individuelle Abzugsbeträge,
- Einkünfte und Abzüge des Ehe- oder Lebenspartners; bei Zusammenveranlagung wird vereinfacht unterstellt, dass nur Ihre Renten anfallen,
- Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn sowie Zuschläge bei späterem Rentenbeginn,
- Beitragspflicht freiwillig versicherter Rentnerinnen und Rentner auf sämtliche Einkunftsarten,
- Sparer-Pauschbetrag, Vorabpauschale, Verlustverrechnung und Depotkosten in der Sparplan-Simulation,
- Hinterbliebenenversorgung, Erwerbsminderung, Pflegefall und sonstige biometrische Risiken.
5. Produkt- und Anbieterneutralität
Die Sparplan-Simulation arbeitet ausschließlich mit abstrakten Kategorien („Aktien-ETF“, „Anleihen-ETF“). Es werden keine konkreten Wertpapiere, Fonds, Emittenten, Banken oder Depotanbieter genannt, bewertet oder empfohlen. Der Rechner vermittelt keine Finanzprodukte und keine Versicherungen.
6. Datenschutz
Sämtliche Berechnungen erfolgen ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an einen Server übertragen, gespeichert, protokolliert oder ausgewertet. Der Rechner setzt keine Cookies, verwendet keinen Local- oder Session-Storage und lädt keine Ressourcen von Dritten. Es findet insoweit keine Verarbeitung personenbezogener Daten durch dieses Werkzeug statt. Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung dieser Website.
7. Haftung
Die Inhalte wurden mit Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungsergebnisse wird jedoch keine Gewähr übernommen. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Externe Verweise
Für Inhalte externer Websites, auf die verwiesen wird, sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Eine dauerhafte inhaltliche Kontrolle verlinkter Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar.
9. Anbieter und Aufsicht
Anbieter dieses Rechners ist HoFiBe – Honorar-Finanzberatung Manuel Brand. Es besteht eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Abs. 1 der Gewerbeordnung. Registrierungsnummer im Vermittlerregister: D-H-175-NZFX-38. Zuständige Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Reutlingen. Eine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung nach § 34d GewO besteht nicht; private Versicherungsprodukte werden daher weder vermittelt noch empfohlen oder verglichen. Vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum dieser Website.
10. Urheberrecht
Aufbau, Texte, Grafik und Programmcode dieses Rechners sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weiterverwendung außerhalb der gesetzlich zulässigen Fälle bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
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