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Private Altersvorsorge ab 2027

Altersvorsorgedepot 2027: Förderung, ETFs, Steuern und Wechsel erklärt

Das neue Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Zulagen mit kapitalmarktorientiertem Sparen in zugelassenen Fonds und ETFs. Es bietet mehr Renditechancen als ein Garantieprodukt, bleibt aber langfristig gebunden und unterliegt Kursschwankungen.

  • Selbstständige und Versorgungswerk-Mitglieder: können unter gesetzlichen Voraussetzungen neu förderberechtigt sein.
  • Familien und Alleinerziehende: können bis zu 300 Euro Kinderzulage je berechtigtem Kind erhalten.
  • Unter 25-Jährige: können einmalig vom Berufseinsteigerbonus über 200 Euro profitieren.
  • Beschäftigte mit bAV: sollten Arbeitgeberzuschuss, Kosten, Abgaben und private Förderung gemeinsam bewerten.
  • Riester-Bestandskunden: sollten Garantien und Förderfolgen prüfen, bevor sie wechseln oder kündigen.
Kurzantwort

Was ist das Altersvorsorgedepot 2027?

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Vertrag für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Anders als klassische Riester-Produkte darf es ohne Beitragsgarantie angeboten werden. Dadurch kann mehr Kapital in breit gestreute Fonds und ETFs fließen. Das erhöht die langfristigen Renditechancen, aber auch das Risiko zwischenzeitlicher und dauerhafter Verluste.

Manuel Brand, Honorar-Anlageberater nach Paragraf 34h Gewerbeordnung

Fachlich eingeordnet von Manuel Brand
Unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 34h GewO · Vermittlerregister D-H-175-NZFX-38

Förderung

Die beitragsabhängige Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro jährlich. Hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind und gegebenenfalls ein einmaliger Berufseinsteigerbonus.

Anlage

Förderfähig sind gesetzlich vorgesehene, diversifizierte Fonds und ETFs. Einzelaktien und Kryptowährungen gehören nicht zur förderfähigen Produktwelt.

Steuern und Bindung

Erträge bleiben in der Ansparphase innerhalb des Vertrags steuerfrei. Leistungen werden im Alter grundsätzlich nachgelagert besteuert; das Kapital ist langfristig gebunden.

Staatliche Zulagen

So funktioniert die Förderung ab 2027

Für die neue Förderung zählt vor allem, wie viel Sie im jeweiligen Jahr selbst einzahlen. Die bisherige Riester-Berechnung über vier Prozent des Vorjahreseinkommens entfällt für neue Produkte.

Erste 360 Euro Eigenbeitrag

Darauf erhalten Förderberechtigte 50 Prozent Zulage, also höchstens 180 Euro.

Weitere 1.440 Euro Eigenbeitrag

Für Beiträge von 360,01 bis 1.800 Euro gibt es 25 Prozent Zulage, also zusätzlich bis zu 360 Euro.

Maximale Grundzulage

Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag erreicht die Grundzulage insgesamt 540 Euro pro Jahr.

Förderbeispiele mit einem zulagenberechtigten Kind
Eigenbeitrag/Jahr Grundzulage Kinderzulage Zulagen gesamt Im Vertrag/Jahr
120 €60 €120 €180 €300 €
300 €150 €300 €450 €750 €
360 €180 €300 €480 €840 €
1.200 €390 €300 €690 €1.890 €
1.800 €540 €300 €840 €2.640 €

Beispiele ohne Berufseinsteigerbonus und ohne möglichen zusätzlichen Steuervorteil. Die Kinderzulage setzt eine entsprechende Berechtigung voraus und wird einem Elternteil zugeordnet. Die tatsächliche Förderung ist individuell zu prüfen.

Wie viel darf eingezahlt werden?

Die jährliche Einzahlung in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 Euro begrenzt. Bis 1.800 Euro Eigenbeitrag werden für die Grundzulage und den Sonderausgabenabzug berücksichtigt. Höhere zulässige Einzahlungen erhalten keine zusätzliche Grundzulage; ihre Erträge bleiben während der Ansparphase innerhalb des Vertrags dennoch steuerfrei.

Produktvergleich

Altersvorsorgedepot, Standarddepot oder Garantieprodukt?

Welche private Altersvorsorge passt, hängt von Sicherheitsbedürfnis, Anlagehorizont, Wertpapiererfahrung und gewünschter Eigensteuerung ab. Die Reform schafft drei unterschiedliche Wege, nicht ein Standardprodukt für alle.

Die drei Produktwege ab 2027 im Überblick
Merkmal Altersvorsorgedepot Standarddepot Garantieprodukt
GarantieKeineKeine80 % oder 100 % der Beiträge
AnlageZulässige Fonds und ETFs nach PositivlisteZwei vorgegebene Fonds mit StandardaufteilungGarantieorientierte Anlage
EntscheidungenJe nach Vertrag mehr AuswahlWenige Entscheidungen nötigProduktauswahl und Garantiestufe
KostenAnbieterabhängigEffektivkosten höchstens 1,0 %Anbieterabhängig
Eher geeignet fürLangfristig orientierte, risikobereite SparerEinsteiger mit Wunsch nach einfacher LösungSicherheitsorientierte Sparer

Wichtig: Eine Beitragsgarantie schützt einen zugesagten Nominalbetrag, nicht dessen Kaufkraft. Ein Depot ohne Garantie bietet höhere Renditechancen, kann zum Auszahlungsbeginn aber auch unter den Einzahlungen liegen.

Zielgruppen

Für wen lohnt sich eine Prüfung besonders?

Das Altersvorsorgedepot ist nicht automatisch die beste Lösung. Relevant ist das Gesamtbild aus Förderung, Kosten, Steuern, Bindung, Risiko und bereits vorhandenen Rentenansprüchen.

Selbstständige und Freiberufler

Bestimmte Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG können erstmals unmittelbar förderberechtigt sein. Bei schwankenden Einkünften müssen Beitrag, Liquiditätsreserve und Bindung zusammenpassen.

Familien und Alleinerziehende

Die Kinderzulage kann die Förderquote deutlich erhöhen. Bei 300 Euro Eigenbeitrag können bis zu 150 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Kinderzulage je berechtigtem Kind in den Vertrag fließen.

Berufseinsteiger und junge Erwachsene

Unter 25-Jährige können einmalig 200 Euro Bonus erhalten. Der lange Anlagehorizont begünstigt den Zinseszinseffekt, beseitigt aber keine Börsenrisiken.

Beschäftigte mit bAV

Das Altersvorsorgedepot ist kein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitgeberzuschuss, Kosten, spätere Abgaben und private Förderung sollten gemeinsam verglichen werden.

Riester-Bestandskunden

Altverträge genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Vor Wechsel oder Übertragung sind Garantien, alte Rechnungsgrundlagen, Kinderzulagen, Kosten und Restlaufzeit zu prüfen.

Versorgungswerk-Mitglieder

Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zugang zur neuen Förderung erhalten.

Wann besondere Vorsicht sinnvoll ist

  • Das Geld wird in wenigen Jahren für eine Immobilie, die Selbstständigkeit oder andere größere Ausgaben benötigt.
  • Bis zum geplanten Ruhestand verbleibt nur noch ein kurzer Zeitraum.
  • Wertschwankungen würden voraussichtlich zu einem vorschnellen Verkauf führen.
  • Ein bestehender Vertrag enthält wertvolle Garantien oder ungewöhnlich günstige Konditionen.
  • Notfallrücklagen fehlen oder teure Schulden sind noch nicht geordnet.
Kapitalanlage

ETFs, Zinseszins, Kosten und Risiken

Ein ETF-Sparplan verteilt Kapital je nach Index auf viele Wertpapiere. Im Altersvorsorgedepot sind nur gesetzlich zugelassene Anlageformen der Positivliste förderfähig. Welcher ETF geeignet ist, entscheidet sich nicht nach einer Rangliste, sondern nach Streuung, Aktien- und Anleiheanteil, Kosten, Indexkonzept, Fondsvolumen, Replikation und persönlicher Risikotoleranz.

Marktrisiko

Fonds und ETFs können deutlich im Wert fallen. Auch bei breiter Streuung sind Verluste möglich.

Ablaufrisiko

Ein Börsenrückgang kurz vor der Auszahlung kann besonders belasten. Die Strategie sollte das Risiko vor Rentenbeginn angemessen reduzieren.

Kostenrisiko

Vertrags-, Fonds-, Wechsel- und Auszahlungsgebühren mindern die Nettorendite. Der Kostendeckel von 1,0 Prozent gilt nur für das Standarddepot.

Liquiditätsrisiko

Gefördertes Kapital ist grundsätzlich für den Ruhestand gebunden. Nicht begünstigte Entnahmen können Zulagen und Steuervorteile rückgängig machen.

Was bedeutet thesaurierend?

Ein thesaurierender Fonds legt Erträge automatisch wieder an. So können nicht nur die Einzahlungen, sondern auch bereits erzielte Erträge weiterwachsen. Dieser Zinseszinseffekt gewinnt mit längerer Laufzeit an Bedeutung, ist jedoch keine Renditegarantie.

Kann das Depot für eine Immobilie genutzt werden?

Eine förderunschädliche Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum kann im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung möglich sein. Künftig muss diese Option aber nicht in jedem Vertrag enthalten sein. Wer Kauf, Entschuldung oder energetische Sanierung plant, sollte Vertragsoptionen und steuerliche Folgen vor dem Abschluss prüfen.

Anspar- und Ruhestandsphase

Steuern und Auszahlung: Was bleibt im Alter?

Wertsteigerungen und Erträge werden innerhalb des zertifizierten Vertrags während der Ansparphase nicht laufend besteuert. Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich Zulagen können nach § 10a EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob zusätzlich zum Zulagenanspruch ein Steuervorteil entsteht.

Leistungen aus geförderten Beiträgen, Zulagen und Erträgen werden im Ruhestand grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz nachgelagert besteuert. Bei nicht geförderten Beiträgen gelten abweichende Regeln.

Lebenslange Leibrente

Sie zahlt monatlich bis zum Lebensende und sichert das Langlebigkeitsrisiko ab. Die individuelle Vererbbarkeit ist eingeschränkt.

Befristeter Auszahlungsplan

Er muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Nicht ausgezahltes Vermögen kann grundsätzlich vererbbar sein; nach Planende folgen keine weiteren Zahlungen.

Teilkapitalauszahlung

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann nach den gesetzlichen Regeln eine Auszahlung von bis zu 30 Prozent möglich sein.

Die höchste anfängliche Monatsrate ist nicht automatisch die beste Lösung. Gesundheit, Lebenserwartung, gesetzliche Rente, Betriebsrente, Vermögen, Steuern und Hinterbliebenenziele sollten gemeinsam betrachtet werden.

Bestehende Vorsorge

Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge einordnen

Riester: behalten, umstellen oder wechseln?

Vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge können grundsätzlich weiterlaufen. Ein Wechsel kann passen, wenn neue Förderung und kapitalmarktnähere Anlage besser geeignet sind.

Die richtige Reihenfolge: Vertrag analysieren, Alternativen rechnen, Förder- und Steuerfolgen prüfen und erst dann entscheiden.

Rürup: andere Säule, andere Regeln

Die Basisrente ist auf eine lebenslange Rente ausgerichtet und besonders stark gebunden. Eine Übertragung eines Rürup-Vertrags in das Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen.

bAV: Arbeitgeberleistung mit eigener Logik

Bei der betrieblichen Altersvorsorge zählen Arbeitgeberzuschuss, Kosten, Portabilität bei Jobwechsel sowie spätere Steuern und mögliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Unabhängige Prüfung

Klarheit vor dem Abschluss

Als Honorar-Anlageberater nach § 34h GewO erhält Manuel Brand keine Provisionen von Produktanbietern. Das Honorar wird vorab vereinbart. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Altersvorsorgedepot zu Ihrer Gesamtplanung passt.

  • Analyse gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorgebausteine
  • Ermittlung der voraussichtlichen Versorgungslücke und des tragbaren Sparbeitrags
  • Prüfung der Förderberechtigung und Gegenüberstellung möglicher Zulagen
  • Analyse bestehender Riester-Verträge vor Umstellung oder Übertragung
  • Entwicklung einer zu Laufzeit und Risikotoleranz passenden Fonds- und ETF-Strategie
  • Kostenvergleich geeigneter Vertragsarten und nachvollziehbare Dokumentation

Jahresstart-Aktion 2027: Kostenloses Erstgespräch und individuelles Honorarangebot bis 31. März 2027. Begrenzt auf die ersten 15 Anmeldungen.

Häufige Fragen

Antworten zum Altersvorsorgedepot 2027

Die folgenden Kurzantworten ordnen häufige Fragen zur privaten Altersvorsorge, ETF-Sparplänen, Riester-Verträgen und zur betrieblichen Altersvorsorge ein.

Was ist das Altersvorsorgedepot 2027?

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter, staatlich geförderter Vertrag der privaten Altersvorsorge. Es kann ohne Beitragsgarantie geführt werden und Anlagen in zugelassenen Fonds und ETFs ermöglichen. Zulagen und Steuerstundung stehen einer langfristigen Bindung und Kapitalmarktrisiken gegenüber.

Welche Altersvorsorge ist die beste?

Eine allgemein beste Altersvorsorge gibt es nicht. Entscheidend sind gesetzliche Ansprüche, Anlagehorizont, Förderberechtigung, Familie, Einkommen, Kosten, Liquiditätsbedarf, Risikotoleranz und gewünschte Auszahlung. Ein Produktvergleich ohne persönliche Bedarfsanalyse greift zu kurz.

Wie viel private Altersvorsorge ist sinnvoll?

Sinnvoll ist der Betrag, der eine realistisch berechnete Versorgungslücke verkleinert, ohne Notfallreserve und laufende Ziele zu gefährden. Grundlage sind erwartete Netto-Rente, gewünschtes Ruhestandseinkommen, Inflation, Rentenbeginn und vorhandenes Vermögen.

Welcher ETF eignet sich für die Altersvorsorge?

Ein geeigneter ETF sollte zur Risikostruktur und Laufzeit passen, breit diversifiziert und kostengünstig sein und im zertifizierten Vertrag zugelassen werden. Eine hohe historische Rendite allein ist kein ausreichendes Auswahlkriterium.

Was ist der Unterschied zu einem freien ETF-Sparplan?

Ein freier ETF-Sparplan ist grundsätzlich flexibel verfügbar, erhält aber keine Altersvorsorgezulagen. Das geförderte Altersvorsorgedepot ist steuerlich begünstigt, dafür an gesetzliche Produkt-, Entnahme- und Auszahlungsregeln gebunden.

Wie wird das Altersvorsorgedepot versteuert?

Erträge werden in der Ansparphase innerhalb des Vertrags nicht laufend besteuert. Geförderte Leistungen unterliegen im Alter grundsätzlich der nachgelagerten Einkommensteuer. Ein möglicher zusätzlicher Sonderausgabenabzug wird in der Steuerveranlagung geprüft.

Kann man das Altersvorsorgedepot kündigen und auszahlen lassen?

Eine Vertragsbeendigung ist von einer förderunschädlichen Auszahlung zu unterscheiden. Wird gefördertes Kapital außerhalb der vorgesehenen Altersvorsorgezwecke entnommen, können Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sein. Vor einer Kündigung sollten Vertrag und Folgen schriftlich geprüft werden.

Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge haben grundsätzlich Bestandsschutz und können weitergeführt werden. Möglich sind außerdem ein Wechsel in die neue Förderung oder in einen Neuvertrag. Ob das sinnvoll ist, hängt besonders von Garantien, Zulagen, Kosten und Restlaufzeit ab.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbstständige?

Es kann attraktiv sein, weil bestimmte Selbstständige ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt werden. Ob es passt, hängt von Förderhöhe, Einkommensschwankungen, Liquiditätsreserve, Basisabsicherung, Steuerbelastung und Risikobereitschaft ab.

Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge zusätzlich?

Eine bAV kann sich besonders bei einem hohen Arbeitgeberzuschuss und guten Vertragskonditionen lohnen. Kosten, spätere Steuern und Sozialabgaben, Jobwechsel und eingeschränkte Verfügbarkeit müssen gegengerechnet werden. Sie ist nicht mit dem privaten Altersvorsorgedepot gleichzusetzen.

Kann das Altersvorsorgedepot für eine Immobilie genutzt werden?

Eine förderunschädliche Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum kann im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung möglich sein, wenn der Vertrag diese Option vorsieht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für frei verfügbares Eigenkapital bleibt das Depot dennoch nur eingeschränkt geeignet.

Ist das Altersvorsorgevermögen vererbbar?

In der Ansparphase und bei einem Auszahlungsplan kann noch vorhandenes Vermögen grundsätzlich vererbbar sein. Dabei kann die Förderung zurückzuzahlen sein. Eine Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners ist unter Voraussetzungen ohne Förderabzug möglich.

Rechts- und Informationsstand

Quellen zur Reform der privaten Altersvorsorge

Die Reform wurde am 27. März 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Altersvorsorgereformgesetz am 8. Mai 2026 zu. Die Darstellung berücksichtigt den Informationsstand vom 12. August 2026. Anbieterbedingungen, Verordnungen und Verwaltungspraxis können Details der Umsetzung weiter konkretisieren.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er stellt weder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten noch eine Garantie bestimmter Förder- oder Steuerfolgen dar.

Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen; Verluste sind möglich. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Steuerliche und rechtliche Fragen sind bei Bedarf mit den zuständigen Berufsträgern zu klären.

Manuel Brand · HofiBe
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